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Bund will Fernbus-Tricksern an den Kragen

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Seit einigen Wochen verbindet die erfolgsverwöhnte deutsche Fernbus-Anbieterin «FlixBus» den Zürcher Hauptbahnhof mit dem Flughafen Basel-Müllhausen (EuroAirport). Die Verbindung erfreut sich hoher Beliebtheit, aus gutem Grund: Mit 9.90 Franken kostet eine Fahrt deutlich weniger als ein Zugbillet. Leisten kann man sich dies, indem man ausländische Billigchauffeure für 2200 Franken anstellt, wie «Schweiz am Sonntag» schreibt.

Unklar ist, ob und wie lange es die Verbindung noch in Zukunft geben wird. Recherchen von BLICK zeigen, dass die Bewilligung dieser Fernbuslinie auf wackeligen Beinen steht. Die Rede ist gar von Strafanzeigen. Streitpunkt ist das sogenannte «Kabotage-Verbot».

Dieses verbietet ausländischen Busanbietern, ohne eine entsprechende Konzession Personen und Waren zwischen zwei Schweizer Orten zu transportieren. Die Überlegung dahinter: Man will damit vom Steuerzahler mitfinanzierte Bahn- und Busverbindungen vor Konkurrenz schützen.

Trick löst Verbotsproblem

FlixBus löste das Kabotage-Problem mit einem Trick: Anstatt den Schweizer Zugang am EuroAirport anzufahren – was gesetzwidrig wäre, macht der Fernbus Halt bei der Bushaltestelle beim französischen Flughafensektor. Beide Zugänge befinden sich nur gerade mal wenige Gehsekunden voneinander entfernt.

Seit Monaten streiten Verkehrsverantwortliche des Kantons Basel-Stadt mit demBundesamt für Verkehr (BAV). Die Basler kritisieren, mit diesem Trick würde FlixBus das Kabotage-Verbot nur «virtuell» erfüllen, weil praktisch die selbe Strecke von SBB und den Basler Verkehrsbetrieben bereits bedient wird.

Der Kanton Basel-Stadt wirft FlixBus jedoch konkret vor, das Kabotage-Verbot verletzt zu haben: Zeugen zufolge sollen Fernbus-Chauffeure einzelne Passagiere aus Zürich bereits in der Basler Innenstadt aussteigen lassen haben. Diese Haltestelle ist amtlich bewilligt. Sie darf aber wegen des Kabotage-Verbots nur benutzt werden, um weitere Passagiere zusteigen zu lassen, die an den Flughafen wollen.

Bund will nun doch handeln

Getreu nach dem Prinzip «Wo kein Kläger, da kein Richter» schiebt das BAV die Verantwortung auf die Fernbusse: «Es obliegt den Transportunternehmen sicherzustellen, dass sie keine verbotenen Kabotageverkehre durchführen.» FlixBus meint dazu: «Unsere Fahrerinnen und Fahrer sind für das Kabotage-Verbot sensibilisiert.»

Trotzdem: Der Vorwurf des Gesetzesbruches steht im Raum. Und das seit Monaten. Bereits vor der Erteilung der Bewilligung wies der Kanton Basel-Stadt auf die Gefahr von illegalen Kabotage-Transporten hin.

Jetzt, mehr als ein Monat nach Inbetriebnahme der Linie, scheint die Kritik bei den Beamten des BAV angekommen sein: «Die Arbeiten zur Auslösung der Kontrollaufträge wurden aufgenommen.» Zielstrebig klingt anders. Immerhin: Erwischt man die ausländischen Billig-Busfahrer, werde man sie gegebenenfalls verzeigen.

Der Artikel wurde ursprünglich auf Blick.ch und im BLICK veröffentlicht.


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